Erwägungsgrund 8 32025D0397
Ferner ist es angezeigt, die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten an die Krim und Sewastopol zu verbieten.
Ferner ist es angezeigt, die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten an die Krim und Sewastopol zu verbieten.