Erwägungsgrund 4 32025D0451
Im Hinblick auf den Erlass der Leitlinien EBA/GL/2023/08 der EBA ist es angemessen, den Beschluss (EU) 2024/461 (EZB/2024/2) zu ändern, um auch die Erhebung von Daten zu Maßnahmen zur Förderung der Diversität auf Ebene des Leitungsorgans, einschließlich der gemäß Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 offengelegten Informationen, sowie Daten zu Diversitätsstrategien und zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Ebene des Leitungsorgans, aufzunehmen.