Erwägungsgrund 7 32025D0465Um Rechtssicherheit beim Anwendungsbereich des Besitzstands der Union im Bereich des Roamings zu gewährleisten, sollte präzisiert werden, welche Bestimmungen…
Erwägungsgrund 5 32022D1977BESCHLUSS (EU) 2022/1977 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten EU-Ukraine Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XV (Annäherung des Zollrechts) dieses Abkommens zu vertretende Standpunkt ist
Da seit dem Abschluss der Verhandlungen des Abkommens mehrere in Anhang XV aufgeführte Rechtsakte der Union geändert oder aufgehoben wurden, ist es…
Erwägungsgrund 4 32025D1487BESCHLUSS (EU) 2025/1487 DES RATES vom 14. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichtet wurde, betreffend die gegenseitige Gewährung einer Binnenmarktbehandlung durch die Europäische Union und die Ukraine in Bezug auf das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 124 des Abkommens erkennen die Vertragsparteien die Bedeutung an, die der Annäherung der bestehenden Rechtsvorschriften der Ukraine an die der…
Erwägungsgrund 3 32023D0747BESCHLUSS (EU) 2023/747 DES RATES vom 31. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
In Artikel 124 des Abkommens erkennen die Vertragsparteien die Bedeutung an, die der Annäherung der bestehenden Rechtsvorschriften der Ukraine an die der Union…
Erwägungsgrund 5 32023D0404BESCHLUSS (EU) 2023/404 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts zur Änderung des Anhangs XLIV dieses Abkommens
Die Ukraine hat ihre Rechtsvorschriften nach Artikel 459 Absatz 2 des Abkommens im Einklang mit den Bestimmungen in Anhang XLIV des Abkommens schrittweise…
Erwägungsgrund 5 32023D0404BESCHLUSS (EU) 2023/404 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts zur Änderung des Anhangs XLIV dieses Abkommens
Die Ukraine hat ihre Rechtsvorschriften nach Artikel 459 Absatz 2 des Abkommens im Einklang mit den Bestimmungen in Anhang XLIV des Abkommens schrittweise…