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BESCHLUSS (EU) 2025/465 DES RATES vom 28. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Teil A der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
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