Erwägungsgrund 5 32025D0492
Die gemäß dem Übereinkommen 78/164/Euratom vorgeschriebenen Verfahren sind das Ergebnis umfassender internationaler Verhandlungen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung des Artikels III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. Diese Verfahren wurden vom Gouverneursrat dieser Organisation gebilligt.