Erwägungsgrund 6 32025D0492
Die Gemeinschaft, Frankreich und die Internationale Atomenergie-Organisation haben ein Abkommen über die Anwendung der Sicherungsmaßnahmen in Frankreich geschlossen. Dieses Abkommen ist am 12. September 1981 in Kraft getreten. Es wurde durch ein am 30. April 2004 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll ergänzt.