Beschluss (EU) 2025/51 des Rates vom 16. Dezember 2024 über die Ermächtigung der Kommission zur Aushandlung von Verlängerungen des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO)
Die Verlängerung des Abkommens sollte rückwirkend ab dem 31. Mai 2024 gelten.
Erwägungsgrund 4 32025D0051
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