Erwägungsgrund 5 32025D0051
Angesichts des repetitiven und langwierigen Charakters der vorangegangenen Verfahren zur Verlängerung des Abkommens und der Tatsache, dass von Euratom und den Mitgliedstaaten keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden, sollten künftige Verlängerungen des Abkommens von einem vereinfachten Ansatz profitieren, der auf einem umfassenderen Mandat des Rates für die Kommission zur Aushandlung solcher künftiger Verlängerungen beruht. Dieses umfassendere Mandat würde es der Kommission erlauben, mehr als eine Verlängerung des Abkommens auszuhandeln, solange die Verlängerung der Mitgliedschaft von Euratom in der KEDO keine finanziellen Auswirkungen auf den Unionshaushalt hat. Solche Verhandlungen sollten das Vorrecht des Rates gemäß Artikel 101 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag) unberührt lassen, den Abschluss der verlängerten Abkommen, die Euratom eingehen soll, durch die Kommission zu genehmigen. Die Kommission sollte den Rat über alle Verlängerungen des Abkommens unterrichten —