Beschluss (EU) 2025/628 der Kommission vom 31. März 2025 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065
Die Kommission sollte nur dann Beschränkungen anwenden, wenn diese die in der Charta verankerten Grundrechte und Grundfreiheiten achten und in einer demokratischen Gesellschaft unbedingt notwendig und verhältnismäßig sind. Die Kommission sollte diese Beschränkungen begründen.
Erwägungsgrund 11 32025D0628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen