Erwägungsgrund 2 32026D0812
Diese Maßnahme soll der Verbesserung der operativen Effizienz und der Risikoeffizienz sowohl für das Eurosystem als auch für die zugelassenen geldpolitischen Geschäftspartner dienen, indem die operative Arbeitsbelastung und die Risiken im Zusammenhang mit den täglichen Geldtransfers an die Einlagefazilität des Eurosystems reduziert und die Auswirkungen von TARGET-Störungen am Ende des TARGET-Geschäftstags verringert werden sowie einer Reihe von Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung der Mindestreservepflicht entgegengewirkt wird. Darüber hinaus wird die Maßnahme das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen und der Abwicklung von Instant Payments vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs an verfügbaren Mitteln für die Abwicklung über die TARGET-Instant-Payment-Settlement-(TIPS)-Plattform unterstützen, um das zunehmende Volumen an Instant Payments nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates abzuwickeln. Die Angleichung der Verzinsung von Überschussreserven an den Zinssatz der Einlagefazilität wird voraussichtlich zu einer Reduzierung der umfangreichen täglichen Übertragungen von den Girokonten der zugelassenen Geschäftspartner in die Einlagefazilität des Eurosystems führen, die getätigt werden, um von der Verzinsung zum Einlagesatz zu profitieren.