Erwägungsgrund 6 32025D0673
Um die Effizienz und Qualität des Verfahrens zu verbessern, sollte das Verfahren zur Meldung von Daten über bedeutende Risikokonzentrationen und bedeutende gruppeninterne Transaktionen auf Finanzkonglomeratsebene geändert werden. Wie bei anderen Daten, die regelmäßig im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht gemeldet werden, sollten die bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen den NCAs Daten über bedeutende Risikokonzentrationen und bedeutende gruppeninterne Transaktionen übermitteln. Die NCAs sollten erste Prüfungen der Daten durchführen und der EZB diese Daten zur Verfügung stellen.