Erwägungsgrund 7 32025D0673
Daher ist es angemessen, den Beschluss EZB/2023/18 dahingehend zu ändern, dass der EZB auch Daten über bedeutende Risikokonzentrationen und bedeutende gruppeninterne Transaktionen übermittelt werden, die den NCAs von bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen gemeldet werden.