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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die Aufgaben des Koordinators eines Finanzkonglomerats wahr, und in dieser Funktion sollte sie die gemäß Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2002/87/EG zu meldenden Daten erhalten.
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die Europäische Zentralbank (EZB) das Recht hat, in hinreichend gerechtfertigten Fällen von Berichtspflichtigen…
Im Rahmen von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ist die Europäische Zentralbank (EZB) im Bereich der Aufsicht ausschließlich zuständig für die…
Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt ihre Aufgaben gemäß den Verträgen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates wahr.
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (im Folgenden…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die EZB verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die Verarbeitung…
Unbeschadet der Artikel 64 bis 69 kann eine Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen an folgende Stellen übermitteln: a) Zentralbanken des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.