Beschluss (EU) 2025/676 der Kommission vom 3. April 2025 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1932) (Nur der litauische und der polnische Text sind verbindlich)
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die ersuchenden Mitgliedstaaten konfrontiert sind, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für ab dem 1. Januar 2025 getätigte Einfuhren gelten. Die Befreiung sollte bis zum 31. Dezember 2025 gelten.
Erwägungsgrund 9 32025D0676
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