Erwägungsgrund 16 32025D0793
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union sollte auf der Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Jordaniens festgesetzt werden, wobei die Möglichkeiten Jordaniens, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere die dem Land zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden sollten. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe sollten auch erwartete finanzielle Beiträge bilateraler und multilateraler Geber und die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Union und anderen Gebern sowie ein bereits bestehender Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Jordanien und der durch das gesamte Engagement der Union in Jordanien erzielte Mehrwert berücksichtigt werden.