Erwägungsgrund 25 32025D0793
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung des vorliegenden Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.