Erwägungsgrund 2 32025D0853
Auf ihrer zweiten Tagung am 23. April 2025 wird die gemäß Artikel XII des Protokolls von Luxemburg eingerichtete Aufsichtsbehörde (im Folgenden „Aufsichtsbehörde“) voraussichtlich unter anderem ihre Satzung und ihre Geschäftsordnung überarbeiten und die Musterregeln für die dauerhafte Identifizierung von rollendem Eisenbahnmaterial, die im Rahmen des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa entwickelt wurden (im Folgenden „Musterregeln“), in der am 13. November 2024 geänderten Fassung (Revision 2) genehmigen.