Erwägungsgrund 4 32025D0869
Die Russische Föderation legte im Oktober 2024 einen leicht geänderten Vorschlag zur Erörterung auf der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien im April/Mai 2025 vor. Es wird vorgeschlagen, eine Frist von 90 Tagen festzusetzen, innerhalb deren ein Einfuhrstaat demjenigen Staat, der eine Verbringung notifiziert, antworten muss, und außerdem weitere als redaktionell angegebene Änderung vorzunehmen.