Erwägungsgrund 8 32025D0869
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu diesen Vorschlägen zu vertreten ist, weil Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen rechtswirksam sind. Im Falle ihrer Annahme durch die Konferenz der Vertragsparteien sind die vorgesehenen Akte für die Union verbindlich und können das Unionsrecht maßgeblich beeinflussen, indem sie Änderungen der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich machen —