Erwägungsgrund 2 32025D0873
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen die zuständigen Behörden bestimmte ESZB-Dienste nutzen und können andere ESZB-Dienste zu den Bedingungen des genannten Beschlusses nutzen.