Erwägungsgrund 3 32025D0093
Nach Artikel 6 des Übereinkommens mussten die Teilnehmer an dem Übereinkommen (im Folgenden „Teilnehmer“) diesen Artikel bis zum 31. Dezember 2022 im Interesse der weiteren Stärkung seiner Bedingungen überprüfen, um zu dem gemeinsamen Ziel der Bekämpfung des Klimawandels beizutragen.