Art. 13 32026D0345
Unterstützung im Zusammenhang mit Ansprüchen
Der Sonderbeauftragte und die Mitglieder des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragten leisten Unterstützung bei der Bearbeitung von Ansprüchen und Verpflichtungen, die auf dem Mandat früherer Sonderbeauftragter für Menschenrechte beruhen, und gewähren administrative Hilfe sowie Zugang zu den in diesem Zusammenhang einschlägigen Dokumenten.