Erwägungsgrund 9 32026D1029
Die Union sollte die Änderungen der Kapitel IV und V und des Anhangs (Zeugnisse) des SOLAS-Übereinkommens sowie des HSC-Codes 1994 und des HSC-Codes 2000 unterstützen, da es effizienter ist, spezielle Kanäle für anwendungsspezifische Meldungen (application specific messages, ASM) des Datenaustauschsystems auf UKW-Kanälen (Very High Frequency data exchange system, VDES) zu nutzen, und da das VDES über zusätzliche Kapazitäten für den Austausch von mehr digitalen Daten verfügt und dem künftigen Anstieg der Nachfrage nach digitalen Daten in der Seefunkkommunikation gerecht werden kann. Darüber hinaus bringt der Austausch digitaler Daten nicht nur für die Gefahrenabwehr und die Lageerfassung, sondern auch für die Sicherheit und die Effizienz der Schifffahrt, den Schutz der Meeresumwelt und die Verringerung der Belastung der Seeleute zahlreiche Vorteile mit sich. Das VDES bietet eine erhebliche Steigerung der Vorteile des automatischen Identifizierungssystems (automatic identification system, AIS) und gilt als Wegbereiter für die E-Navigation. Die Fähigkeit zum Austausch von ASM und anderen Informationen zwischen Schiffen und Behörden an Land wird durch die Einführung des VDES erheblich verbessert. Daher sollte die Union auch diese Änderungen unterstützen, da in den IMO-Vorschriften im Rahmen der Einführung neuer anerkannter mobiler Satellitendienste eindeutig festgelegt werden muss, dass maritime Sicherheitsinformationen sowie Informationen über Suche und Rettung über alle betriebsbereiten anerkannten mobilen Satellitendienste zu verbreiten sind.