Erwägungsgrund 3 32026D0106
Mit dem Beschluss Nr. 2/2022 des Gemischten Ausschusses wurde die Laufzeit des Abkommens bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Mit dem Beschluss Nr. 1/2024 des Gemischten Ausschusses wurde die Laufzeit des Abkommens bis zum 31. Dezember 2025 erneut verlängert.