Beschluss (EU) 2026/106 des Rates vom 18. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der vorgesehenen Rechtsakt des Gemischten Ausschusses wird Rechtswirkung entfalten. Daher ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32026D0106
Erwägungsgrund 7 32026D0106Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen