Erwägungsgrund 8 32026D0106
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses beruhen, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist —
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses beruhen, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist —