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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/797 sollte die Anwendung der in den Artikeln 4 und 5 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 18. Mai 2027 verlängert werden. Darüber hinaus sollten die Gründe für die Aufnahme von vier Personen und einer Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/797 sollte die Anwendung der in den Artikeln 4 und 5 jenes Beschlusses genannten…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollte die Anwendung der in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses genannten Maßnahmen für die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses genannten Maßnahmen für die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.