Erwägungsgrund 3 32026D1157
Der VN-Sicherheitsrat hat am 11. März 2026 die Resolution 2817 (2026) angenommen, in der er sein uneingeschränktes Bekenntnis zur Förderung der Wahrung des Friedens und der Stabilität im Nahen Osten bekräftigt hat. Er verurteilte ferner alle Handlungen oder Drohungen der Islamischen Republik Iran, die darauf abzielen, die internationale Schifffahrt durch die Straße von Hormus zu unterbinden, zu behindern oder auf andere Weise in sie einzugreifen oder die maritime Sicherheit im Bab al-Mandab zu bedrohen. Er bekräftigte zudem, dass jeder Versuch, die rechtmäßige Durchfahrt oder die Freiheit der Schifffahrt auf diesen internationalen Wasserstraßen zu behindern, eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt und forderte Iran auf, im Einklang mit dem Völkerrecht von allen entsprechenden Handlungen oder Drohungen unverzüglich Abstand zu nehmen.