Erwägungsgrund 8 32026D1157
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt, einschließlich des Rechts auf Transitdurchfahrt und auf friedliche Durchfahrt, im Nahen Osten untergraben, ist es angezeigt, weitere restriktive Maßnahmen gegen Iran zu verhängen. Solche restriktiven Maßnahmen tragen zu den Maßnahmen der Union im Einklang mit Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben a, b und c des Vertrags über die Europäische Union zur Wahrung ihrer Werte, grundlegenden Interessen und Sicherheit, zur Festigung und Förderung der Grundsätze des Völkerrechts, zur Verhütung von Konflikten und zur Stärkung der internationalen Sicherheit bei.