Art. 1 32026D1223BESCHLUSS (GASP) 2026/1223 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1984 zur Unterstützung der institutionellen Übergangsplanung für nicht routinemäßige Missionen und Ermittlungskapazitäten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/1984 wird die Angabe „24 Monate“ durch die Angabe „36 Monate“ ersetzt.
Art. 1 32023D2803BESCHLUSS (GASP) 2023/2803 DES RATES vom 11. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Im einleitenden Teil von Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/151 wird das Datum „31. Dezember 2023“ durch das Datum „31. Dezember 2024“ ersetzt.
Art. 1 32022D2442BESCHLUSS (GASP) 2022/2442 DES RATES vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
In Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2022/151 wird das Datum „31. Dezember 2022“ durch das Datum „31. Dezember 2023“ ersetzt.
Art. 1 32026D2197BESCHLUSS (GASP) 2026/2197 DES RATES vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
In Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 wird das Datum „31. Oktober 2026“ durch das Datum „31. Oktober 2027“ ersetzt.
Art. 1 32024D2702BESCHLUSS (GASP) 2024/2702 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt: „Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025“.