Erwägungsgrund 2 32026D1227
Die Lieferung eines Teils der Ausrüstung an die Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien hat sich verzögert und wird erst nach Ablauf des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2024/2015 abgeschlossen werden. Daher sollte der genannte Durchführungszeitraum um 15 Monate, vom 22. Juli 2027 bis zum 22. Oktober 2028, verlängert werden.