Erwägungsgrund 1 32026D1328
Am 16. Dezember 2025 unterzeichnete die Kommission gemäß dem Beschluss (EU) 2025/2655 des Rates im Namen der Union das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine (im Folgenden „Übereinkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses. Ferner unterzeichnete die Kommission im Namen der Union die Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Annahme des Übereinkommens, die am 15. und 16. Dezember 2025 in Den Haag stattfand (im Folgenden „Diplomatische Konferenz“), und genehmigte die Annahme der Entschließung zur Festlegung der notwendigen Modalitäten für die Aufnahme der Tätigkeit der durch das Übereinkommen eingesetzten Schadensersatzkommission (im Folgenden „Schadensersatzkommission“) und die Erfüllung ihres Mandats.