Erwägungsgrund 4 32026D1328
Die Union ist nach wie vor fest entschlossen, sicherzustellen, dass die Russische Föderation die Rechtsfolgen ihrer völkerrechtswidrigen Handlungen gegen die Ukraine trägt, einschließlich der Verpflichtung zur Entschädigung für alle dadurch entstandenen Schäden, Verluste oder Verletzungen. Das Übereinkommen sollte daher genehmigt werden —