Erwägungsgrund 2 32022D2349
Am 30. Juni 2022 hat das Ministerkomitee des Europarates das CAI damit beauftragt, auf der Grundlage der Normen des Europarats für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gemäß seinem Mandat rasch ein rechtsverbindliches Instrument bereichsübergreifender Art, entweder ein Übereinkommen oder ein Rahmenübereinkommen“ über KI auszuarbeiten, dessen Schwerpunkt auf allgemeinen gemeinsamen Grundsätzen liegt, das der Innovation förderlich ist und der Beteiligung von Drittstaaten offensteht, wobei andere einschlägige internationale Rechtsrahmen, die bereits bestehen oder gerade entwickelt werden, zu berücksichtigen sind.