Erwägungsgrund 2 32024D1277
Die Generalversammlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organisation, WIPO) kam 2004 auf Vorschlag der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt überein, das Verhältnis zwischen dem Zugang zu genetischen Ressourcen und den Offenlegungspflichten bei Anmeldungen von Rechten des geistigen Eigentums zu berücksichtigen.