Art. 2 32023D2898BESCHLUSS (EU) 2023/2898 DES RATES vom 19. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Weltzollorganisation (WZO) im Hinblick auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder anderen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens zu vertreten ist
Die Spezifikation des gemäß Artikel 1 zu vertretenden Standpunkts der Union erfolgt gemäß der Spezifikation in Abschnitt II des Anhangs des vorliegenden…
Art. 2 32021D1765Der in Artikel 1 genannte Standpunkt der Union wird nach Maßgabe des Anhangs III genauer erläutert.
Art. 2 32025D2350BESCHLUSS (EU) 2025/2350 DES RATES vom 13. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf den Entwurf einer Empfehlung zur Gleichstellung und künstlichen Intelligenz zu vertreten ist
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union gemeinsam vertreten.
Art. 1 32023D2921BESCHLUSS (EU) 2023/2921 DES RATES vom 21. Dezember 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der vorläufigen erzeugnisspezifischen Regeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Partnerschaftsrat zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Art. 1 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Die im Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkte beruhen auf den Entwürfen der Beschlüsse, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind: