Beschluss (EU) 2023/2898 des Rates vom 19. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Weltzollorganisation (WZO) im Hinblick auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder anderen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens zu vertreten ist
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c des HS-Übereinkommens hat der HSC die Aufgabe, Erläuterungen, Einreihungsavisen und sonstige Stellungnahmen als Orientierung zur Auslegung des Harmonisierten Systems und zur Vorbereitung von Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten.
Erwägungsgrund 2 32023D2898
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