Erwägungsgrund 7 32026D1350
Am 13. Mai 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/954 angenommen. Mit diesem Beschluss wurden für den Zeitraum vom 13. Mai 2025 bis zum 25. Januar 2030 ein von der deutschen Regierung vorgeschlagenes Mitglied und ein von ihr vorgeschlagener Stellvertreter des Ausschusses der Regionen sowie drei von der tschechischen Regierung vorgeschlagene Stellvertreter ernannt. Darüber hinaus hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2025/954 ein von der deutschen Regierung vorgeschlagenes Mitglied ernannt, nachdem das Mandat, auf dessen Grundlage mit dem Beschluss (EU) 2025/71 ein deutsches Mitglied für die Ernennung vorgeschlagen und ernannt worden war, vor Beginn der laufenden Mandatsperiode des Ausschusses der Regionen ausgelaufen war. Mit dem Beschluss (EU) 2025/954 hat der Rat ein von der österreichischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied ernannt, nachdem das Mandat, auf dessen Grundlage mit dem Beschluss (EU) 2025/71 ein österreichisches Mitglied für die Ernennung vorgeschlagen und ernannt worden war, vor Beginn der laufenden Mandatsperiode des Ausschusses der Regionen ausgelaufen war. Die Stellvertreter, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 30. April 2025 mitgeteilt worden waren, konnten im Beschluss (EU) 2025/954 nicht berücksichtigt werden.