Erwägungsgrund 9 32026D1350
Mit dem Beschluss (EU) 2025/71 wurden Herr Rogério David SÁDIO DA SILVA und Frau Cristina de Fátima SILVA CALISTO zu stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt. Die Mandate, auf deren Grundlage sie für die Ernennung in den Ausschuss der Regionen vorgeschlagen wurden, endeten jedoch vor Beginn der laufenden Mandatsperiode des Ausschusses der Regionen. Nach Ablauf dieser Mandate hat die portugiesische Regierung vorgeschlagen, Frau Sónia Isabel FERNANDES SANFONA CRUZ MENDES und Frau Filomena PASCOAL SINTRA zu stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen zu ernennen. Daher sollten Frau Sónia Isabel FERNANDES SANFONA CRUZ MENDES und Frau Filomena PASCOAL SINTRA zu stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen ernannt werden, und die Liste der stellvertretenden Mitglieder für Portugal im Beschluss (EU) 2025/71 sollte entsprechend angepasst werden.