Erwägungsgrund 8 32026D1350
Am 10. Oktober 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/2119 angenommen. Mit diesem Beschluss hat er für den Zeitraum vom 10. Oktober 2025 bis zum 25. Januar 2030 zwei von der deutschen Regierung vorgeschlagene stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen ernannt. Der Stellvertreter, für den die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 15. September 2025 mitgeteilt worden waren, konnte im Beschluss (EU) 2025/2119 nicht berücksichtigt werden.