Erwägungsgrund 2 32026D1368
Gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Übereinkommens kann der Internationale Olivenrat durch den Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden der „Rat der Mitglieder“) das Übereinkommen einvernehmlich ändern.
Gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Übereinkommens kann der Internationale Olivenrat durch den Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden der „Rat der Mitglieder“) das Übereinkommen einvernehmlich ändern.