Erwägungsgrund 6 32026D1385
Nach den am 22. April 2025 von Eurostat bereitgestellten Daten belief sich das öffentliche Defizit Österreichs 2024 auf 4,7 % des BIP und der öffentliche Schuldenstand auf 81,8 % des BIP. Das öffentliche Defizit Österreichs beläuft sich 2025 voraussichtlich auf 4,5 % des BIP. In ihrer Frühjahrsprognose 2025 rechnet die Kommission für 2025 mit einem Defizit von 4,4 % des BIP. In ihrem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV vertrat die Kommission die Auffassung, dass der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP im Jahr 2024 aufgrund der anhaltenden Rezession in den Jahren 2023 und 2024 ausnahmsweise überschritten wurde. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission, wonach das öffentliche Defizit in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin bei über 3 % des BIP liegen dürfte, wird der im Vertrag festgelegte Referenzwert nicht nur geringfügig und vorübergehend überschritten. Folglich ist das Defizitkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 dem Anschein nach nicht erfüllt.