Erwägungsgrund 4 32026D1430
Der Beschluss des Ad-hoc-Ausschusses zur Änderung seiner Geschäftsordnung wird im Falle seiner Annahme für die Union sowie für diejenigen Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der OTIF sind, Rechtswirkung entfalten.
Der Beschluss des Ad-hoc-Ausschusses zur Änderung seiner Geschäftsordnung wird im Falle seiner Annahme für die Union sowie für diejenigen Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der OTIF sind, Rechtswirkung entfalten.