Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Beschluss gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten folgender Kategorien betroffener Personen durch die Kommission:
gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Torwächtern im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1925,
gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter interessierter Dritter,
Zeugen,
Hinweisgeber,
natürliche Personen, deren personenbezogene Daten in den Dokumenten oder anderen Medien enthalten sind, die im Rahmen der Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 zusammengetragen werden.
Dieser Beschluss gilt für die Verarbeitung folgender Kategorien personenbezogener Daten:
Identifikationsdaten,
Kontaktdaten,
Daten zur Fallbeteiligung,
fallbezogene Daten,
sonstige Daten, die für erforderlich gehalten werden, um die Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/1925 zu erfüllen, einschließlich der in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten personenbezogenen Daten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.