Art. 24 32008D0615
Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck
Verarbeitung personenbezogener Daten jede Verarbeitung oder jede Vorgangsreihe von Verarbeitungen personenbezogener Daten mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, das Konsultieren, die Verwendung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten von Daten. Als Verarbeitung im Sinne dieses Beschlusses gilt auch die Mitteilung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Treffers;
automatisierter Abruf den unmittelbaren Zugriff auf eine automatisierte Datenbank einer anderen Stelle in der Weise, dass die Anfrage vollständig automatisiert beantwortet wird;
Kennzeichnung die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten, ohne dass damit das Ziel verfolgt wird, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;
Sperrung die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
Für Daten, die gemäß diesem Beschluss übermittelt werden oder worden sind, gelten folgende Bestimmungen, soweit in den vorstehenden Kapiteln nichts anderes bestimmt ist.