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Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Kommission befugt, zum Zwecke der Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung auf verschiedene Weise Informationen zu erheben, z. B. durch Auskunftsverlangen, Nachprüfungen oder Befragungen. Außerdem sind Unternehmen und Wirtschaftsteilnehmer gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 verpflichtet, Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren, die drittstaatliche finanzielle Zuwendungen umfassen, bei der Kommission anzumelden bzw. der Kommission zu melden, sofern bestimmte Schwellenwerte erreicht werden. Eine wirksame Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 erfordert die Zusammenarbeit und einen nahtlosen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben aufgrund dieser Verordnung kann die Kommission alle erforderlichen Informationen von den zuständigen Behörden der…
Die Kommission führt Untersuchungen durch, um die in der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Vorschriften in Bezug…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Im Rahmen ihrer Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 verarbeitet die Kommission Informationen. Zu diesen…
Um einen fairen Wettbewerb im gesamten Binnenmarkt und eine kohärente Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, liegt die ausschließliche Zuständigkeit für…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.