Erwägungsgrund 46 32022R2560
Wird im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eine drittstaatliche finanzielle Zuwendung gemeldet, sollte die Beurteilung auf dieses Vergabeverfahren beschränkt bleiben.
Wird im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eine drittstaatliche finanzielle Zuwendung gemeldet, sollte die Beurteilung auf dieses Vergabeverfahren beschränkt bleiben.