Erwägungsgrund 4 32026D1510
Im Einklang mit Teil IV Artikel 2.5 des Abkommens sollten einige Bestimmungen des Abkommens bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt werden.
Im Einklang mit Teil IV Artikel 2.5 des Abkommens sollten einige Bestimmungen des Abkommens bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt werden.