Art. 3 Abs. 1 Buchst. d 32016D0123BESCHLUSS (EU) 2016/123 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Titel IV: Kapitel 5, 6 und 7 (mit Ausnahme des Artikels 210 Buchstabe c und des Artikels 212 Buchstaben b, f, g, h und i) und Kapitel 12 und 15,
Art. 2 Nr. 6 Buchst. b 32026R0150VERORDNUNG (EU) 2026/150 DES RATES vom 16. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen
Folgender Absatz wird angefügt:
Art. 1 Nr. 2 32026D1152BESCHLUSS (GASP) 2026/1152 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/976
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a 32026D1105BESCHLUSS (GASP) 2026/1105 DES RATES vom 18. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
In Absatz 2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:
Art. 3 Buchst. g 32024D2153BESCHLUSS (EU) 2024/2153 DES RATES vom 4. März 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits
Titel VII (ausgenommen Artikel 319 Absätze 1 und 2), soweit die Bestimmungen des Titels sich darauf beschränken, die vorläufige Anwendung des Abkommens…