Erwägungsgrund 1 32026D1538BESCHLUSS (EU) 2026/1538 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. Juni 2026 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB (EZB/2026/13)
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Aufnahme von Kunden in das TARGET-EZB-Komponenten-System der EZB (TARGET-EZB) und für den Abschluss sowie…
Art. 1 Abs. 1 32026D1538BESCHLUSS (EU) 2026/1538 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. Juni 2026 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB (EZB/2026/13)
Das Direktorium überträgt hiermit dem für die Abteilung Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr zuständigen Mitglied des Direktoriums die…
Erwägungsgrund 2 32023D0549BESCHLUSS (EU) 2023/549 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 6. März 2023 über den Zugang zu bestimmten TARGET-Daten und deren Nutzung und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/9 (EZB/2023/3)
Wie TARGET2 besteht TARGET aus einer Vielzahl von Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystemen, von denen jedes eine Komponente darstellt, die von einer Zentralbank…
Erwägungsgrund 2 32026D1538BESCHLUSS (EU) 2026/1538 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. Juni 2026 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB (EZB/2026/13)
Zur Gewährleistung der wirksamen Steuerung und operationellen Effizienz sollte das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Änderung von…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. b 32026D1538BESCHLUSS (EU) 2026/1538 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. Juni 2026 zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB (EZB/2026/13)
sie sind rein technischer Art, wie beispielsweise Aktualisierungen des Benutzerhandbuchs, und sie haben keine negativen finanziellen Auswirkungen auf die EZB.
Erwägungsgrund 1 32022D2359BESCHLUSS (EU) 2022/2359 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 22. November 2022 zum Erlass interner Vorschriften zur Beschränkung von Rechten betroffener Personen in Angelegenheiten, welche die interne Arbeitsweise der Europäischen Zentralbank betreffen (EZB/2022/42)
Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt ihre Aufgaben gemäß den Verträgen wahr.